V. Nachschulung
(Sicherheitsunterweisung, jährliche Unterweisung
gem. BGV A1 § 4 in Theorie und/oder Praxis)
Theorie und/oder Praxis
Das Fahrpersonal ist auch nach erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Zeitabständen zu unterweisen. Spätestens muss die
Nachschulung innerhalb von 3 Jahren erfolgt sein. Dies ist durch die Unfallverhütungsvorschrift, Allgemeine Vorschriften
„DGUV-V A 1,4,15 ff. und im Arbeitsschutzgesetz § 12/15 vorgeschrieben.
Dieser Kurs ist mit einem Bildungsgutschein buchbar
und somit für Sie kostenlos.
FEO bietet dies auch in Verbindung mit praktischer Überprüfung und Nachschulung an.
Für Firmen und Einzelpersonen werden Kosten verhandelt. Diese Nachschulung kann auch als Inhouse-Schulung ab 8 Teilnehmer durchgeführt werden.